GOZ- Extravergütung für die Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen
Die aktuelle Situation mit COVID 19 stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Vorallem aber ist es derzeit wichtig sich ausreichend zu schützen. Die Beschaffung und die Kosten für das derzeit geforderte Schutzmaterial sind ein großes Thema in den Praxen.
Die BZÄK und der Verband der PKV haben sich daher mit diesem Thema in einem gemeinsamen Beratungsforum beschäftigt und beschlossen eine schnelle und unbürokratische Lösung zu schaffen.
Der Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen besagt:
„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3- fachen Satz, je Sitzung zum Ansatz bringen.(...) Dieser Beschluss tritt am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.(…)“
In diosZX haben wir die Position 3010a für den erhöhten Hygieneaufwand bereits mit der Update-Version 4.57c bereitgestellt.