Überarbeitung der Rahmenvereinbarung nach nach § 119b Abs. 2 SGB V
Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben die Rahmenvereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V überarbeitet. Die neuen Rahmenbedingungen sind am 07.11.2019 in Kraft getreten.
Sie finden die Rahmenvereinbarung im aktuellen BMV-Z unter der Anlage 12, beachten Sie auch das überarbeitete Muster 10 (den Mundhygienestatus) aus der Anlage 14a BMV-Z.
Aktueller Bundesmantelvertrag für Zahnärzte: