Telematik Infrastruktur in Zahnarztpraxen: Vorteile für Patienten und Praxis

Telematik Infrastruktur ist in Zahnarztpraxen nun alltäglich und bringt Ihnen und Ihren Patienten zahlreiche Vorteile.

Seit Beginn 2023 ist die Fachanwendung „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)“ zur Telematik Infrastruktur im Regelbetrieb angekommen. Mit nur wenigen Klicks können Zahnarztpraxen ihren Patienten nach einer Zahn-OP eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dies bedeutet für Ihre Patienten, dass sie lediglich ihren Arbeitgeber telefonisch über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren müssen. Seit Januar 2023 können Arbeitgeber die eAU direkt und digital bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen. Dadurch werden Kosten gespart und Fehler vermieden. Die Arbeitgeber können die Daten nahtlos in die Lohnbuchhaltung übertragen und die gesetzliche Lohnfortzahlung einfach abwickeln. Die Arbeitnehmer erhalten somit zuverlässig ihre gesetzlichen Ansprüche. Dies bringt den Krankenkassen Einsparungen, da die teure Digitalisierung von Papierunterlagen entfällt. Zudem müssen sich Zahnarztpraxen keine Sorgen mehr über ausreichende Vordrucke machen.

Die Anwendung "Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren" (EBZ) ist seit dem 01.01.2023 für jede Zahnarztpraxis verpflichtend. Dieses Projekt ist ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die bisherigen papierbasierten Anträge (ZE, KFO, KBR und PAR) werden durch einen nahtlosen Prozess zwischen dem behandelnden Zahnarzt und der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt. Der vom Behandler unterzeichnete Antrag wird über die standardisierte Kommunikationsinfrastruktur der Telematik (KIM) direkt an die Krankenkasse gesendet. Innerhalb weniger Momente liegt der Antrag den zuständigen Mitarbeitern bei den Krankenkassen vor, bereit zur Bearbeitung in den Computersystemen. Dadurch entfällt der Zeitverlust durch den postalischen Versand und die manuelle Erfassung der Anträge. Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die Krankenkasse wird die Genehmigung des EBZ-Antrags digital an die Praxis zurückgeschickt. Die Umwege über die Patienten entfallen. Bei Spitta haben wir gemeinsam mit unserem Partner ehex (eHealth Experts) die Möglichkeiten der Telematik Infrastruktur in unsere Software diosZX® integriert.

TI für Zahnärzte; Ein bisschen Praxis im digitalen Netz des Gesundheitswesens

Die Telematik Infrastruktur ermöglicht es, dass sich die Praxis sicher ins digitale Netz des Gesundheitswesens (gematik) erweitert. Die Webseiten von Zahnarztpraxen dienen als digitale Visitenkarten ihrer Praxen und werden als solche betrachtet. Damit diese digitalen Plattformen mehr als nur Informationsquellen sind, ist eine nahtlose Integration digitaler Leistungen in den Praxisalltag erforderlich. Zu Beginn eines Arbeitstages müssen einige Routinen zur Verbindung der digitalen Praxis mit der physischen Praxis durchgeführt werden, ähnlich den Vorbereitungen in den Behandlungsräumen. Dazu gehört das tägliche Einloggen mit der SMC-B Karte am Konnektor unter Verwendung der PIN. Die SMC-B Karte fungiert als Praxisschlüssel und identifiziert die Praxis sicher im digitalen Gesundheitsnetzwerk. Ihre Praxisverwaltungssoftware, wie zum Beispiel diosZX®, und zusätzliche TI-spezifische Software wie easyTI von unserem Partner eHealth Experts gleichen die digitalen Vorgänge, wie zum Beispiel genehmigte EBZ-Anträge, mit dem Stand im Praxisverwaltungssystem ab.

Für die Ausstellung von elektronischen Rezepten, eAU, EBZ-Anträgen dient die SMB-C Karte als Nachweis, der Praxis, quasi der beglaubigte Praxisstempel.

Digitale Arztunterschrift

Egal ob digital oder auf Papier, manche Vorgänge bedürfen der Autorisation durch den behandelnden Arzt oder Ärztin (Arztunterschrift). In der Telematik Infrastruktur erfolgt die Autorisierung und Identifikation der Ärzte durch zwei Komponenten: den persönlichen "Elektronischen Heilberufsausweis für Zahnärzte" (eHBA) und die persönliche PIN für den eHBA. Um elektronische Rezepte, eAUs oder EBZ-Anträge an die Krankenkassen zu übermitteln, muss der eHBA in das Kartenterminal gesteckt und der Vorgang durch Eingabe der persönlichen qualifizierten elektronischen Signatur (QES-PIN) autorisiert werden. Dadurch werden die Dokumente signiert und somit gültig. Ohne gültige Signatur durch den behandelnden Arzt nimmt die Telematik die Dokumente nicht an. Es ist daher wichtig, den eHBA im Praxisalltag griffbereit zu haben und bei Bedarf in das Terminal einzustecken und die QES-PIN einzugeben.

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