elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Sehr geehrte*r Anwender*in,

das EBZ wird zum 1. Januar 2023 verpflichtend - ab diesem Zeitpunkt beginnt die einjährige Einführungsphase.

Die Telematik-Infrastruktur war für Sie als Zahnmediziner*innen bisher mit viel Arbeitsaufwand und Ärger, ohne erkennbaren Nutzen verbunden. Auch die Entwicklung der Funktionen hat uns als Softwarehersteller immer wieder vor Herausforderungen gestellt.

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren in den Fachgebieten Kieferbruch-/ Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie und Zahnersatz wird das bisherige Papierverfahren abgelöst. Ab dem 01.01.2023 werden für die genannten Leistungsbereiche alle Anträge und Mitteilungen von der Praxis elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Die Krankenkassen senden die Genehmigung bzw. Ablehnung oder sonstige Mitteilung zum Antrag ebenfalls auf elektronischem Wege zurück an die Praxis.

Das EBZ für den Fachbereich Parodontologie soll aufgrund der zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen PAR-Richtlinie später folgen; hierfür gilt, solange noch das alte Papierverfahren anzuwenden.

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren wird Ihnen erstmalig deutliche Vorteile, wie beispielsweise ein schnelleres Genehmigungsverfahren, in Ihrem Praxisalltag verschaffen.

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