Die nächsten Schritte in der Telematikinfrastruktur: Elektronische Patientenakte (ePA) ab 01.07.2021 verpflichtend!

Mit der Einführung der Telematik im Jahr 2019 wurde die Basis für die Vernetzung und für einen schnellen und sicheren Austausch von Daten im Gesundheitswesen geschaffen. Mit der Telematik (TI) werden nun nach und nach weitere TI-Anwendungen eingeführt. Seit 01.07.2021 haben gesetzlich versicherte Patienten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Doch was bedeutet das für Akteure im Gesundheitswesen, insbesondere für Zahnarztpraxen, konkret? Zahnärzte und Zahnärztinnen sind dazu verpflichtet, Daten in der ePA einzusehen oder zu ergänzen, sofern der Patient dies wünscht. Wenn Praxen den Zugriff auf die ePA nicht nachweisen können, drohen diesen Honorarkürzungen von bis zu 1%. 

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)? 

In der elektronischen Patiententakte (ePA) können wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten des Patienten verschlüsselt gespeichert werden und auf Wunsch des Patienten für andere behandlungsbeteiligte Arztpraxen oder Krankenhäuser sowie für Apotheken einsehbar. Zu den Gesundheitsdaten, die in der ePA gespeichert werden, zählen beispielsweise Befunde, Diagnosen, Behandlungs- und Therapiepläne sowie Arztbriefe.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte? 

Die Speicherung von elektronischen Gesundheitsdaten in der digitalen Patientenakte ist für den Patienten freiwillig. Ob und welche sensiblen Daten des Patienten in der ePA gespeichert werden, entscheidet der Patient also selbst. An oberster Stelle steht jedoch die hoch sichere Speicherung der Gesundheitsdaten des Patienten. Auch wer Zugriff auf die Daten in der ePA bekommt, bestimmt der Patient selbst. Die Aufnahme der Dokumente in die elektronische Patientenakte kann sowohl in der Praxis oder vom Patient selbst mobil über eine Smartphone-App, von der jeweiligen Krankenversicherung des Versicherten, erfolgen. Für Sie in der Zahnarztpraxis gilt also: Sie bekommen Einsicht in die Dokumente der ePA, auf die Ihnen Ihr Patient Zugriff gewährt.

Welchen Nutzen stiftet die ePA der Zahnarztpraxis?

Die Vorteile der elektronischen Patientenakte für Zahnarztpraxen sind vielseitig. Aktuell erfolgt die Kommunikation zwischen Patient und Zahnarztpraxis oder auch zwischen der Zahnarztpraxis und den Krankenkassen meist durch Schriftverkehr, oftmals sogar in Papierform. Dies hat meist längere Kommunikationswege zur Folge. Mithilfe der digitalen Patientenakte können Informationen schnell eingesehen werden. Dies ist für die Behandlung der Patienten in Ihrer Praxis von großem Vorteil. In der Patientenakte werden alle Informationen digital gebündelt und an einem zentralen Ort sicher gespeichert. Der Zahnarztpraxis können so bessere Informationen zum aktuellen Gesundheitsstand ihres Patienten vorliegen, welcher dann in der Therapieplanung berücksichtigt werden kann. Diese digitalen Informationen umfassen beispielsweise: Hat der Patient Allergien oder Unverträglichkeiten? Nimmt der Patient Medikamente, die bei der Behandlung unter Umständen berücksichtigt werden müssen? Letztendlich können die einsehbaren Gesundheitsdaten so zu einer besseren Gesundheitsversorgung des Patienten beitragen. 

Erforderliche Ausstattung für die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA in der Zahnarztpraxis 

Für die Befüllung der ePA muss die Zahnarztpraxis an die Telematikinfrastruktur angebunden sein und demnach einen elektronischen Praxisausweis (SMC-B), ein eHealth-Kartenterminal, einen Konnektor mit Update (Stand PTV 4) und einen VPN-Zugangsdienst haben. Für die Authentifizierung des Zahnarztes oder der Zahnärztin wird unter anderem ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) benötigt, um bestimmte Dokumente mit einer elektronischen Signatur zu versehen.

Anpassung Ihrer Praxisverwaltungssoftware notwendig

Weiterhin ist eine Anpassung in der Praxisverwaltungssoftware erforderlich. Wenn Sie mit diosZX arbeiten, benötigen Sie die Software „easyTI“ zur Nutzung des medizinischen Fachdienstes ePA.  
Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen und unsere Lösung: https://www.dios.de/software/easyti-bundle-medizinische-fachdienste/

Bildquelle: ©  rawpixel.com / Freepik

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