Das EBZ wird zum 1. Januar 2023 verpflichtend - ab diesem Zeitpunkt beginnt die einjährige Einführungsphase.
Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren wird Ihnen erstmalig deutliche Vorteile, wie beispielsweise ein schnelleres Genehmigungsverfahren, in Ihrem Praxisalltag verschaffen.
Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren wird Ihnen erstmalig deutliche Vorteile, wie beispielsweise ein schnelleres Genehmigungsverfahren, in Ihrem Praxisalltag verschaffen.